Allgemeine Geschäftsbedingungen

der JP Gastro GmbH – Stand 2025

1. Geltungsbereich, Leistung des Auftragnehmers, Vertragsschluss

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Firma JP GASTRO GmbH (Auftragnehmer) mit ihren gewerblichen Vertragspartnern (Auftraggeber).
(2) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Catering-Leistungen. Dazu gehört:
Speisen, Getränke, Servicepersonal, Veranstaltungsequipment, Planung und Nachbereitung. Die genaue Form und Ausgestaltung wird individualvertraglich geregelt.
(3) Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort des Auftraggebers.
(4) Die Bestellung von Leistungen durch den Auftraggeber kann formfrei, insbesondere auch mündlich, fernmündlich oder mittels digitaler Kommunikationsmittel erfolgen. Ein Vertrag kommt mit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Auftragnehmers zustande.

2. Zahlungsbedingungen

(1) Für die Erbringung von Leistungen erhält der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung. Diese ist innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rechnung in digitaler Form zu übermitteln. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Fristsetzung am 11. Tag ab Zugang der Rechnung in Verzug.
(2) Für eine vom Auftraggeber zu leistende Vorauszahlung gelten die Regelungen aus Abs. 1 entsprechend. Kommt der Auftraggeber mit der Vorauszahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer ihm eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Werktagen setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
(3) Der Auftraggeber leistet eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Angebotspreises. Die Vorauszahlung kann nicht zurückgefordert werden.
(4) Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin stornieren; Abs. 3 bleibt unberührt. Storniert der Auftraggeber den Auftrag weniger als 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, so ist er verpflichtet, zusätzlich zu der Vorauszahlung nach Abs. 3 weitere 25% des Angebotspreises an den Auftragnehmer zu leisten. Storniert der Auftraggeber den Auftrag weniger als 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin, wird der gesamte Angebotspreis fällig.
(5) Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsforderungen des Auftragnehmers ist nur zulässig, soweit die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Änderung der Teilnehmerzahl

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die erwartete Anzahl der Teilnehmer an der Veranstaltung spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Spätestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin teilt er die endgültige Anzahl der Teilnehmer mit; diese darf die erwartete Anzahl der Teilnehmer um höchstens 25% unterschreiten. Teilt der Auftraggeber die endgültige Teilnehmerzahl nicht bis spätestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin mit, so gilt die erwartete Teilnehmerzahl als vereinbart.

4. Genehmigungen

Für die Einholung der für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat er die Genehmigung bis zu 48 Stunden vor der Veranstaltung dem Auftragnehmer vorzuweisen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den diesem daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

5. Technische Einrichtungen

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung.
(2) Stellt der Auftraggeber die notwendigen technischen Einrichtungen nicht zur Verfügung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu verweigern. Dies hat er spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung dem Auftraggeber mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

6. Hygiene, Sauberkeit, Entsorgung

(1) Dem Auftragnehmer obliegt die Einhaltung der für ihn geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften, Hygiene-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie der für ihn geltenden behördlichen Auflagen.
(2) Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Reinigung der eigenen Gerätschaften und des Ortes der Essenszubereitung und -ausgabe. Im Übrigen obliegt die Reinigung des Veranstaltungsortes dem Auftraggeber.
(3) Die Entsorgung der Essensreste und der Abfälle des Caterings obliegt dem dem Auftraggeber.

7. Bildaufnahmen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bildaufnahmen der Veranstaltung für eigene Marketingzwecke anzufertigen. Er ist berechtigt, am Veranstaltungsort durch einen Aushang auf die Anfertigung von Bildaufnahmen hinzuweisen.
(2) Der Auftragnehmer wird bei der Anfertigung der Bildaufnahmen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen achten und das Datenschutzrecht befolgen.
(3) Bei berechtigtem Interesse darf der Auftraggeber der Abbildung von Personen oder bestimmten Bereichen des Veranstaltungsortes widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Von der Arbeit der eigenen Mitarbeiter am Veranstaltungsort und dem zubereiteten Essen darf der Auftragnehmer in jedem Fall Bildaufnahmen anfertigen.

8. Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Subunternehmer zu beauftragen.

9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Auftragnehmer haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Für die Haftung für Subunternehmer gilt Abs. 1 entsprechend.

10. Schlussbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.